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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der I.F.R.T. GbR


I. Grundsätzliche Bedingungen:

1.
Die Teilnahme an Trainingseinheiten der I.F.R.T. GbR stehen jedem Teilnehmer offen, der eine gültige medizinische Untersuchung G 26.3 und eine erfolgreich absolvierte Grundausbildung zum Atemschutzträger besitzt.

2.
Jeder Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung uneingeschränkt atemschutztauglich sein.

3.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die I.F.R.T. GbR ist von jeglicher Haftung freigestellt. Mit Teilnahme an den Veranstaltungen gilt der Haftungsausschluss als anerkannt.

4.
Der Teilnehmer bestätigt diese Voraussetzungen mit seiner Unterschrift unter der Haftungsausschlusserklärung vor dem Beginn der Veranstaltung. Gäste, die nicht direkt am Training teilnehmen, unterzeichnen ebenfalls eine Haftungsausschlusserklärung. Gäste erkennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der I.F.R.T. GbR ebenfalls durch ihre Unterschrift an.

Die I.F.R.T. GbR ist bei Unfällen von Teilnehmer und Gästen nicht regresspflichtig und von jeglicher Haftung befreit.


II. Sicherheitsmaßnahmen / Schutzvorkehrungen:

1.
Die Teilnehmer verpflichten sich, allen Weisungen der Trainer und / oder Referenten, die der Einhaltung von Schutzvorkehrungen und der Abwendungen von Gefahren von Personen und Sachgütern dienen, unbedingt Folge zu leisten.

2.
Vor Beginn des Trainings / der Veranstaltung erfolgt eine ausführliche Sicherheitsunterweisung durch die I.F.R.T. GbR gegenüber jedem einzelnen Teilnehmer, welche über mögliche Gefahren und der Abwendung dieser (vor, während und nach Übungen, sowie über allgemeine Gefahren auf dem gesamten Gelände) Aufschluss gibt. Jeder Teilnehmer erhält vor Beginn des Trainings einen entsprechenden Aufklärungsbogen "Sicherheitsunterweisung". Diese "Sicherheitsunterweisungen" sind ebenfalls Bestandteil der AGB. Jeder Teilnehmer erkennt diese Unterweisungen an und erklärt durch entsprechende Unterschriftsleistung, diese sorgfältig durchgelesen, verstanden sowie ausgehändigt bekommen zu haben.

3.
Alle genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich pro Teilnehmerzahl zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


III. Schutzkleidung:

1.
Schutzkleidung, Atemschutzgeräte und andere Ausrüstungsgegenstände für Teilnehmer, die von der I.F.R.T. GbR zur Verfügung gestellt werden und die zur Ausübung an der Teilnahme der Veranstaltung / Übung / Training erforderlich sind, sind nicht im Preis enthalten, können aber gegen eine Mietgebühr, welche aus der Preisliste zu entnehmen ist, von I.F.R.T. GbR geliehen werden.

2.
Sollten Ausbilder / Referenten der I.F.R.T. GbR Sicherheitsmängel an mitgebrachten Geräten und / oder Schutzausrüstung feststellen, die die Sicherheit des Teilnehmers oder Dritter gefährden, kann das Training jederzeit abgebrochen werden. In diesem Fall erfolgt keinerlei Rückvergütung der Teilnahmegebühr.

3.
Es ist Aufgabe des Teilnehmers dafür Sorge zu tragen, dass die mitgebrachten Geräte und / oder Schutzausrüstung auf dem aktuellsten Stand der Technik sind und den entsprechenden Schutzvorschriften entsprechen. Für Schäden, die durch mitgebrachte Gegenstände, Geräte und / oder Schutzausrüstungen an Leib, Leben, Gesundheit als auch an Sachen entstehen, trägt allein der Teilnehmer, der diese Geräte und / oder Schutzausrüstungen mitgebracht hat, die alleinige Verantwortung und die volle Haftung hierfür.
Es gilt die Vermutung, dass mitgebrachte Geräte und / oder Schutzausrüstungen, die zu einem Schaden an Leib, Leben, Gesundheit und Sachen geführt haben, ursächlich für den entstandenen Schaden sind. Der Teilnehmer dieser mitgebrachten Geräte und / oder Schutzausrüstungen trägt die Beweislast dafür, dass dem nicht so ist.


IV. Anmeldung:

1.
Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen l.F.R.T. GbR und dem jeweiligen Teilnehmer kommt mit dessen Anmeldung zu Stande. Die Anmeldung wird durch die l.F.R.T. GbR bestätigt. Die I.F.R.T. GbR behält sich vor, die Veranstaltungen aus betrieblich bedingten Gründen abzusagen oder zu verlegen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden. In diesem Fall erhält der Teilnehmer die eventuell bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers bestehen nicht.

2.
Der Teilnehmer hat auch nach bestätigter Anmeldung grundsätzlich keinen Anspruch auf Teilnahme an den Veranstaltungen der I.F.R.T. GbR. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Voraussetzungen unter IV. 1. eintreten.

3.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich, telefonisch, mündlich oder online via Internet. Mit der Anmeldung einzelner Personen oder Gruppen wird das Vorliegen einer gültigen medizinischen Untersuchung G 26.3 sowie eine erfolgreich absolvierte Grundausbildung zum Atemschutzgeräteträger bestätigt. Eine Kopie der G26.3-Untersuchung sowie der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger sind vor Ausbildungsbeginn vorzulegen. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der I.F.R.T. GbR anerkannt. Bei Anmeldung von Gruppen wird je Teilnehmer ein eigener Anmeldebogen benötigt. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist erst nach erfolgtem Zahlungseingang möglich. Zuvor kann der Veranstalter die Teilnahme verweigern.


V. Stornierung:

1.
Grundsätzlich ist die Anmeldung des Teilnehmers verbindlich. Dem Teilnehmer wird jedoch die Möglichkeit einer Stornierung eingeräumt. Sofern die Stornierung der Anmeldung, die schriftlich zu erfolgen hat, bis 14 Tage vor Trainingsbeginn erfolgt, hat der stornierende Teilnehmer der l.F.R.T. GbR eine pauschale Arbeitsgebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen. Sollte die Stornierung später als 14 Tage vor Trainingsbeginn bei der l.F.R.T. GbR eingehen, so wird die volle Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Dies gilt, klarstellend, auch bei Nichterscheinen eines Teilnehmers.

2.
Für die Berechnung der rechtzeitigen Stornierung (vgl. V. 1.) ist maßgeblich das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierungsanzeige bei der l.F.R.T. GbR.

3.
Die gebuchten Teilnahmen an den Lehrgängen sind grundsätzlich übertragbar. Der neue Teilnehmer wird Vertragspartner der l.F.R.T. GbR, jedoch nur nach entsprechender Einwilligung durch die l.F.R.T. GbR. In diesem Fall wird mit dem neuen Teilnehmer ein neuer Vertrag mit neuen Sicherheitsunterweisungen etc. geschlossen. Sollte die l.F.R.T. GbR den neuen Teilnehmer nicht akzeptieren und in die Übertragbarkeit der Teilnahme nicht einwilligen, so verbleibt es bei den bisherigen Regelungen. Grundsätzlich behalten wir uns den Wechsel von Referenten, Trainern und / oder Änderungen im Trainingsablauf oder den Lehrinhalten vor. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung der l.F.R.T. GbR ausschließlich auf die Teilnahmegebühr. Weitere Schadensersatzansprüche entstehen den entsprechenden Teilnehmern nicht.


VI. Rechnung / Auftragsbestätigung:

1.
Teilnahmegebühren überweisen Sie bitte erst nach Erhalt der Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.


2.
Vermerken Sie auf Ihrer Buchung, wenn Sie eine von der Bestelladresse abweichende Rechnungsadresse wünschen.


VII. Datenschutz:

Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der Auftragsabwicklung gespeichert. Die Aufbewahrung und Löschung richtet sich nach den maßgeblichen Gesetzen. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. VIII. Schlussbestimmungen: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die sinngemäß der unwirksamen am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der I.F.R.T. GbR. Als Gerichtsstand gilt Stuttgart als vereinbart (oder Erfüllungsort, das wäre hier Külsheim).

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